Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern
(Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Im Fokus dieses Rechtsgebiets steht damit die Person bzw. deren Kollektiv - es geht also um Menschen!
Wir beraten unsere Mandanten mit fachlicher Expertise in praktischer und strategischer Hinsicht bundesweit, außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragestellungen des individuellen- und kollektiven Arbeitsrechts. Wir begleiten Entscheidungsprozesse von privaten und öffentlichen Arbeitgebern von der Entstehung bis zur Umsetzung.