Kündigungsschutzklage – Wann ist sie sinnvoll?


Haben Sie kürzlich eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und sind unsicher, wie es weitergehen soll? Wir stehen wir Ihnen in dieser herausfordernden Situation zur Seite.

Eine Kündigung kann viele Fragen aufwerfen und Unsicherheiten mit sich bringen, besonders wenn Sie Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit haben. Hier kommt die Kündigungsschutzklage ins Spiel – ein rechtliches Instrument, das Ihnen ermöglicht, gegen eine möglicherweise ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen.


Eine Kündigungsschutzklage kann sinnvoll sein, wenn eines der Folgenden Dinge erfüllt ist:

  1. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen, z.B. bei mangelndem Kündigungsgrund
  2. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, also in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern
  3. Wenn formelle Anforderungen an die Kündigung nicht erfüllt wurden, wie die Schriftform oder eine erforderliche vorherige Abmahnung
  4. Wenn besondere Schutzregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen (wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte) missachtet wurden
  5. Wenn der Verdacht besteht, dass die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen nicht korrekt durchgeführt wurde
  6. Wenn die Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden
  7. Wenn die Kündigung diskriminierend oder willkürlich erscheint


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Was ist eine Kündigungsschutzklage?


Eine Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein rechtliches Verfahren, das ein Arbeitnehmer einleitet, um die Wirksamkeit einer erhaltenen Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst wurde. Diese Klage ist immer auf eine spezifische, vom Arbeitgeber erklärte Kündigung bezogen und zielt darauf ab, deren Unwirksamkeit feststellen zu lassen.
Wenn die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, bedeutet dies, dass zum Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestand und durch die betreffende Kündigung nicht beendet wurde. In solchen Fällen bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und der Arbeitnehmer muss weiter zur Arbeit gehen, während der Arbeitgeber weiterhin Lohn oder Gehalt zahlen muss.


Das Urteil in einem Kündigungsschutzprozess ist jedoch kein Zahlungstitel. Für Lohnforderungen, die durch die Kündigung entstanden sind, muss der Arbeitnehmer die Klage um Zahlungsanträge erweitern. 
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Es empfiehlt sich, auch den Betriebsrat einzubeziehen, falls vorhanden. Auch in Kleinbetrieben ist eine Kündigungsschutzklage möglich, hier sind jedoch die Anforderungen an eine rechtmäßige Kündigung niedriger.
Wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn sie objektiv ungerechtfertigt sein könnte. Verspätete Klagen sind unter bestimmten Umständen zulässig, jedoch sind die Hürden dafür hoch.

Rechtstext Kündigungsschutz

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?


Nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage erfolgt zunächst eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Diese sollte theoretisch innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden, praktisch kann es jedoch bis zu vier oder fünf Wochen dauern. In dieser Verhandlung, die nur vom Vorsitzenden der Kammer ohne die ehrenamtlichen Richter geführt wird, wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden. Häufig wird dabei ein Vergleich angestrebt, der meistens die Zahlung einer Abfindung beinhaltet.

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, wird ein weiterer Gerichtstermin anberaumt, der Kammertermin, bei dem die vollständige Kammer inklusive der ehrenamtlichen Richter anwesend ist. Bis zu diesem Termin hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, schriftlich auf die Klage zu erwidern, worauf der klagende Arbeitnehmer wiederum reagieren kann. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Kammertermin findet in der Regel drei bis sechs Monate nach der Güteverhandlung statt. Hier wird erneut versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Scheitert dies, wird der Fall durch ein Urteil entschieden.

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang, jedoch empfehlen wir Ihnen dringend die Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt aufgrund der Komplexität des Kündigungsschutzrechts und der hohen finanziellen Bedeutung.



Ziel einer Kündigungsschutzklage, habe ich Anspruch auf eine Abfindung?


Die Kündigungsschutzklage zielt primär darauf ab, zu klären, ob ein Arbeitsverhältnis rechtswirksam durch eine Kündigung beendet wurde. Für Sie, als Arbeitnehmer, geht es vorrangig um den Erhalt des Arbeitsverhältnisses. Die Klage kann jedoch auch dann von Nutzen sein, wenn Sie kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat, aber eine Abfindung oder ein positives Arbeitszeugnis erreichen möchte.


Durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage verbessert sich die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers. Oft sind Kündigungen rechtlich nicht eindeutig und Arbeitgeber neigen dazu, eine Abfindung anzubieten, um das Risiko einer gerichtlichen Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung zu vermeiden.

Ein bloßer Widerspruch gegen die Kündigung beim Arbeitgeber erreicht nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Kündigungsschutzklage. Ohne Klage bleibt die Kündigung wirksam und kann nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist nicht mehr gerichtlich angefochten werden.


Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt dem zu. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nur im Falle einer betriebsbedingten Kündigung. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.


Der Kündigungsschutzprozess ist jedoch stark auf eine gütliche Einigung ausgerichtet. Etwa die Hälfte aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich. Die Aussicht auf eine Abfindung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses ist daher recht hoch. Die Höhe der vorgeschlagenen Abfindung richtet sich nach den Erfolgsaussichten der Klage, der Beschäftigungsdauer und dem Verdienst des Arbeitnehmers und liegt meist zwischen einem halben und einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In manchen Fällen kann auch eine höhere Abfindung ausgehandelt werden.

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Kosten und Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung einer Kündigungsschutzklage


Bei der Betrachtung der Kosten einer Kündigungsschutzklage sind sowohl Gerichtsgebühren als auch Anwaltskosten relevant. Die Gerichtsgebühren bei Arbeitsgerichten sind im Vergleich zu denen bei Amts- oder Landgerichten geringer. Außerdem müssen sie vom Kläger nicht vorgeschossen werden und entfallen oft ganz, etwa bei einer Beilegung des Prozesses durch Vergleich oder wenn die Klage vor Antragstellung zurückgenommen wird. Insofern sind die Gerichtskosten in der Regel vernachlässigbar bei der Entscheidung, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Die Anwaltskosten hingegen müssen normalerweise bedacht werden. In der ersten Instanz eines arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens hat man selbst bei Prozessgewinn keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten. Dies soll den Arbeitnehmer, der meist Kläger ist, nicht mit dem Risiko belasten, bei einer Niederlage auch die Kosten des Arbeitgebers tragen zu müssen. Diese Regelung ist für viele Arbeitnehmer von Vorteil, insbesondere wenn sie gewerkschaftlich vertreten oder rechtsschutzversichert sind.


Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernimmt die Versicherung die Kosten für den eigenen Anwalt. Dies ist ein wichtiger Faktor, der bei der Entscheidung, einen Anwalt zu beauftragen, eine Rolle spielt. Für nicht rechtsschutzversicherte, finanziell schlecht gestellte Personen gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, bei der der Staat die Anwaltskosten übernimmt.


Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und basiert auf dem Streitwert, der in Kündigungsschutzklagen typischerweise ein Quartalsverdienst beträgt. Bei einer Beendigung des Prozesses durch Vergleich erhält der Anwalt spezifische Gebühren.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kosten einer Kündigungsschutzklage in erster Linie von den Anwaltskosten abhängen und dass diese durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können. Gerichtskosten spielen eine eher untergeordnete Rolle. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, hat den Vorteil, dass die Kosten für den Anwalt von der Versicherung übernommen werden.

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  • Was ist eine Kündigungsschutzklage?

    Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Verfahren, das von einem Arbeitnehmer eingeleitet wird, um die Wirksamkeit einer erhaltenen Kündigung überprüfen zu lassen. Das Ziel ist festzustellen, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung rechtswirksam beendet wurde oder nicht. Die Klage richtet sich spezifisch gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung und zielt darauf ab, deren Unwirksamkeit gerichtlich feststellen zu lassen.


    Ist die Kündigungsschutzklage erfolgreich, wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung bestand und nicht durch die Kündigung beendet wurde. Das Arbeitsverhältnis bleibt in diesem Fall bestehen, der Arbeitnehmer bleibt beschäftigt und der Arbeitgeber muss weiterhin Lohn oder Gehalt zahlen.


    Die Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. In die Klage können auch Zahlungsanträge für Lohnforderungen, die aufgrund der Kündigung entstanden sind, integriert werden. Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung als wirksam.

  • Wie lang ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage?

    Eine Kündigungsschutzklage muss innerhlab von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung erhoben werden.

  • Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

    Eine Kündigungsschutzklage ist ratsam, wenn Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung bestehen. In Deutschland bietet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz, der jedoch abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb ist – in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das KSchG. Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung einen der drei gesetzlichen Gründe – betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt – nachweisen und dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachten.


    In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern findet das KSchG keine Anwendung, aber auch hier gibt es gewisse Schutzmechanismen für Arbeitnehmer. Dennoch ist eine genaue rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt empfehlenswert, da die Materie komplex ist. Zudem müssen Kündigungen schriftlich erfolgen und bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise eine vorherige Abmahnung bei verhaltensbedingten Kündigungen, außer bei schweren Verstößen.


    Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage kann sich für den Arbeitnehmer lohnen, da sie häufig zu einer Abfindung oder einem guten Arbeitszeugnis führt. Auch wenn die Kündigung während des Klageverfahrens rechtlich noch nicht endgültig geklärt ist, kann der Arbeitnehmer bereits nach einer neuen Stelle suchen. Manchmal sind Arbeitgeber bereit, die Kündigung zurückzunehmen, besonders wenn sie damit rechnen, dass der gekündigte Arbeitnehmer schnell eine neue Beschäftigung findet.

  • Bekomme ich eine Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage?

    In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigungen, außer bei betriebsbedingten Kündigungen. Dennoch ist in der Praxis die Möglichkeit einer Abfindungszahlung im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen häufig gegeben, da diese Verfahren oft auf eine gütliche Einigung zwischen den Parteien abzielen. Die Höhe einer solchen Abfindung hängt von den Erfolgsaussichten der Klage, der Dauer der Beschäftigung und dem Verdienst des Arbeitnehmers ab und bewegt sich in der Regel zwischen einem halben und einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

  • Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?

    Nach der Einreichung einer Kündigungsschutzklage findet zuerst eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht statt, normalerweise innerhalb von zwei bis fünf Wochen nach der Klageerhebung. Diese Verhandlung, die vom Vorsitzenden der Kammer ohne ehrenamtliche Richter geführt wird, zielt darauf ab, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden, oft in Form eines Vergleichs, der üblicherweise eine Abfindungszahlung umfasst.


    Kommt es zu keiner Einigung in der Güteverhandlung, wird ein Kammertermin angesetzt, an dem die vollständige Kammer, einschließlich der ehrenamtlichen Richter, teilnimmt. Dieser Termin findet in der Regel drei bis sechs Monate später statt. In der Zwischenzeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich auf die Klage reagieren. Ziel des Kammertermins ist es ebenfalls, eine gütliche Einigung zu erzielen. Scheitert dies, wird der Fall durch ein Urteil entschieden.

  • Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

    Bei einer Kündigungsschutzklage fallen sowohl Gerichtsgebühren als auch Anwaltskosten an. Die Gerichtsgebühren bei Arbeitsgerichten sind geringer als bei Amts- oder Landgerichten und müssen vom Kläger nicht vorgeschossen werden. Sie entfallen oft bei einer gütlichen Einigung oder Rücknahme der Klage. Anwaltskosten sind hingegen ein wichtiger Faktor: In der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens werden die eigenen Anwaltskosten nicht erstattet, auch nicht bei einem Prozessgewinn. Dies schützt Arbeitnehmer vor dem Risiko, im Falle einer Niederlage auch die Kosten des Arbeitgebers übernehmen zu müssen. Rechtsschutzversicherte können die Kosten für ihren Anwalt von ihrer Versicherung decken lassen, finanziell schlechter gestellte Personen haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und basieren auf dem Streitwert der Klage. 

  • Zahlt die Rechtsschutzversicherung eine Kündigungsschutzklage?

    In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Kündigungsschutzklage.


    Oft werden Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung dazu angehalten, sich an Vertragsanwälte Ihrer Rechtsschutzversciherung zu wenden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine Verpflichtung besteht, mit diesen Anwälten zu arbeiten. Dies bedeutet für Sie, dass Sie, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, das Recht auf freie Wahl Ihres Anwalts haben.